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Für viele Menschen in Deutschland sind aufgrund ihrer Einkommenssituation anstehende Bestattungskosten oft nur schwer finanzierbar.
Gerade Empfänger von ALG II und Pensioneren mit niedrigen Renten sehen sich oft nicht in der Lage, diese meist ungeplanten Kosten zu tragen. Vielen ist unbekannt, dass in solchen Fällen die Sozialämter nach § 74 SGB XII verpflichtet sind, die Gesamtkosten der Bestattung einschließlich der Friedhofsgebühren zu tragen.
Wir bieten wir Ihnen den besonderen und kostenlosen Service, Sie bei der Kostenübernahmeprüfung bei Ihrem zuständigen Sozialamt zu unterstüzen.
Bei Kostenübernahme des Sozialamtes entstehen für Sie keine Kosten. Die gesamte Abwicklung der Bestattung wird von uns zuverlässig und zügig erledigt.
Sollte das Sozialamt eine Kostenübernahme ablehnen, garantieren wir Ihnen einen Niedrigstpreis für die in Auftrag gebenene Bestattung.
Sie werden genau so gut betreut, wie jeder andere auch. Ein würdevoller Umgang mit dem Verstorbenen und einen hohen Qualitätsanspruch garantieren wir Ihnen auch bei einer Sozialbestattung.
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Sie haben direkten Kontakt mit einem Bestatter in Ihrer Nähe.
Wir sehen Würde, Pietät, Anstand und ein Höchstmaß an Seriosität und Professionalität im Trauerfall als unsere Verpflichtung an. |
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