Benötigte Dokumente im Sterbefall
Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen darüber, welche Dokumente für die Beurkundung des Sterbefalls beim Standesamt benötigt werden. Außerdem gibt es einige Dokumente, die für die Abwicklung oder Abmeldungen wichtig sind.
Natürlich können wir hier nur sehr allgemeine Informationen zur Verfügung stellen.
Für das Standesamt sind folgende Dokumente im Original bereit zu halten:
- Personalausweis und / oder Reisepass (nur für Sterbefälle außerhalb Niedersachsens erforderlich) Geburtsurkunde des Verstorbenen
zusätzlich bei Ledigen: - das Familienbuch der Eltern (wenn nach 1958 geboren)
zusätzlich bei Verheirateten: - die Heiratsurkunde, wenn nach 1958 geheiratet wurde: eine Abschrift aus dem Familienbuch
zusätzlich bei Verwitweten: - die Heiratsurkunde, oder eine Abschrift des Familienbuchs (nach 1958, siehe oben) und die Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten
zusätzlich bei Geschiedenen: - die Heiratsurkunde, bzw. Abschrift des Familienbuchs (nach 1958, s.o.) mit Scheidungsvermerk, oder das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk (Stempelabdruck: „das Urteil ist mit Ablauf des ...... rechtskräftig geworden.“)
Für die Abwicklung der Formalitäten sind folgende Dokumente wichtig:
- Testament oder andere Verfügungen, die den letzten Willen beinhalten, wie auch Bestattungsvorsorgeverträge.
- Unterlagen über Betriebsrenten bzw. Rentenversicherungsnummern.
- Mitgliedsnummern und Unterlagen von Vereinen und Gewerkschaften, die möglicherweise Sterbegelder zahlen.